Falsche Auskunft von Anwaltsgehilfin und Versäumnis, Versicherungspolice einzureichen wegen Kostenübernahme?
Samstag, 29. Oktober 2011 2:42
Frage von amore e mexico: Falsche Auskunft von Anwaltsgehilfin und Versäumnis, Versicherungspolice einzureichen wegen Kostenübernahme?
Habe tel. bei Rechtsanwalt erfragt, ob ich mich anwaltlich beraten lassen kann bezüglich einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung und Bedrohung (unwahr). Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch eine Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsanwaltshilfe teilte mit, daß die Versicherungen dies übernehmen,kein Problem. Bei meinem ersten Anwaltbesuch mußte ich die Versicherungspolice zwecks Einreichung + Kostenübernahme vorlegen. Diese wurde kopiert. Nach mehrmaligem Besuch beim Anwalt bekam ich eine Rechnung über ca. 377 Euro. Nach Rücksprache mit Kanzlei stellte sich heraus, daß diese vergessen hatte, die Police bei der Versicherung einzureichen. Es wurde erst gesagt, daß sie nicht vorlag, was dann aber revidiert wurde. Nachdem die Versicherung dann anschließend die Kostennübernahme ablehnte, bekam ich erneut die Rechnung. Nach persönlichem Gespräch mit Anwalt bot dieser an, 100 € zu nehmen, beim zweiten Gespräch, weil ich mir zwischenzeiltich Rat holen wollte, sollten es er 200 € sein.
Beste Antwort:
Answer by alex_bekommt_immer
ja das geht so
im Versicherungsfall muss die Versicherung natürlich informiert werden, geschieht das nicht kann sie den dienst verweigern
nun musst du es selber bezahlen
die frage stellt sich nur wer ist verpflichtet zu melden? der anwalt oder du
ist der anwalt dazu verpflichtet kannst du den schaden von ihm verlangen da er ja mitgespielt hat
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Thema: Rechtsanwalthilfe | Kommentare (9) | Autor: rechtsanwalthilfe



